Wien (OTS) – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Rechtsstreit um angebliche Urheberrechtsverletzungen durch den Vertrieb von menschenähnlichen Dekorationsfiguren letztinstanzlich zugunsten des renommierten Möbelunternehmens KARE entschieden. Das durch die Kanzlei Salomonowitz Rechtsanwälte (RA Florian Rath) vertretene Möbelunternehmen KARE hatte gegen die Entscheidung der Vorinstanzen erfolgreich außerordentlichen Revisionsrekurs erhoben. Der OGH gab dem Rechtsmittel statt und wies den Sicherungsantrag des Klägers vollständig ab.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Sie bestätigt, dass KARE stets rechtskonform gehandelt und keine Plagiate vertrieben hat“, so Peter Schönhofen, Gründer und Geschäftsführer von KARE.





